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Reglement

Wir möchten Sie auf das Höflichste auf das folgende Reglement aufmerksam machen, an das sich unsere Gäste während des Aufenthaltes strikt zu halten haben

1) BEI DER ANKUNFT

a) REGISTRIERUNG DER AUSWEISE – Nachdem unsere Gäste ihr Fahrzeug am äußere Parkplatz abgestellt haben, werden sie gebeten, sich zur Registrierung an die Rezeption zu begeben.

b) ÜBERGABE DER SIESTA CARD UND DES ARMBANDES – Bei der Ankunft wird jedem Gast von der Rezeption die Siesta Card ausgehändigt, die den Eintritt durch die automatischen Schranken ermöglicht. Bei der Abreise müssen diese an der Kassa abgegeben werden.
Um die Kontrolle im Feriendorf und im Swimmingpool-Bereich zu verbessern und um an den Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können, bitten wir unsere Gäste, das Armband Siesta Camping (Club-Karte) zu tragen. Dieses ist streng personenbezogen und nicht übertragbar. Bei der Abreise muss es an der Kassa abgegeben werden. Bei Verlust werden 2,58 Euro pro Armband verrechnet. Der Zutritt zum Swimmingpool und in die Pagoda ist nur unter Vorweis dieses Armbandes gestattet.

c) ÖFFNUNGSZEITEN REZEPTION UND KASSA – Die Rezeption ist täglich von 08,30 bis 13,00 und von 15,30 bis 21,00 geöffnet. Wir bitte unsere Gäste, von der Wertgegenständeaufbewahrung an der Rezeption Gebrauch zu machen.

d) ZUWEISUNG STELLPLÄTZE – Die Stellplätze werden durch die Direktion zugweisen, die je nach Situation auf besondere Wünsche unserer geschätzten Gäste Rücksicht nehmen kann.

e) ZUWEISUNG BUNGALOWS – Die Zuweisung des Bungalows wird vor 17,00 garantiert. Bei der Ankunft ist die Restzahlung des Aufenthaltes zu leisten. Die Direktion kann auf die Wünsche des Gastes über den Typ des Bungalows Rücksicht nehmen, ist aber dazu keineswegs verpflichtet. Das Team behält sich das Recht vor, je nach Verfügbarkeit eventuelle Sonderwünsche ohne Vorankündigung abzulehnen.

2) WÄHREND DAS AUFENTHALTS

a)ANWESENHEIT – Der Campinggast verpflichtet sich, eventuelle Abwesenheiten von Feriendorf zu melden. Bei Unterlassen dieser Maßnahme entfällt die Bezahlungsbefreiung für den Zeitraum in Abwesenheit.

b) BESUCHE – Während des Aufenthaltes im Feriendorf sind Besuche von Seiten Dritter sowohl tagsüber als auch in der Nacht prinzipiell verboten. Eventuelle Besucher müssen an der Rezeption gemeldet und bewilligt werden und haben erst nach Hinterlegung eines Ausweises Zutritt zum Gelände. Die Besuchszeit beträgt höchstens eine halbe Stunde, nach diesem Zeitraum muss der Besucher den Camping-Tagestarif bezahlen; Besuchszeiten: von 08.00 bis 20.00 (zur Rückerstattung des Ausweises sich bitte an die Öffnungszeiten der Rezeption halten).

c) INTERNER VERKEHR – Von 24.00 bis 07.00 und von 14.00 bis 16.00 ist der Kraftfahrzeugverkehr im Feriendorf verboten. Außerhalb dieser Zeiten dürfen Kraftfahrzeuge nur im Schritttempo und wenn unbedingt notwendig verkehren.

d) RUHEZEITEN – Von 14.00 bis 16.00 und von 24.00 bis 9.00 sind Ruhestörungen durch Lärm jeglicher Art wie Radiohören oder Fernsehen, Spielen von Musikinstrumenten oder Menschenversammlungen verboten. Um die generelle Ruhe zu garantieren, bitten wir Sie, auch während der restlichen Zeit Radios, Fernsehgeräte, Stereoanlagen oder Musikinstrumente mit gemäßigter Lautstärke zu verwenden. Von 24.00 bis 9.00 dürfen Zelte oder Caravans mit Veranda weder montiert noch abgebaut werden.

e) HAUSTIERE – Haustiere müssen immer an der Leine gehalten werden und die Hygienebestimmungen müssen unbedingt eingehalten werden. Hunde müssen auch beim Verlassen des Geländes an der Leine geführt. Eventuale Exkremente müssen vom Besitzer beseitigt werden. Von 07.00 bis 20.00 haben Hunde keinen Zutritt zum Strand. Außerdem ist der Zutritt für Hunde zu den Spielplätzen, dem Swimmingpool-Bereich und zu allen Gemeinschaftseinrichtungen (Bar, Restaurant, Läden, usw.) verboten.

f) KINDERAUFSICHT – Die Direktion des Feriendorfes Villaggio Siesta übt keinerlei Überwachung über die Aktivitäten seiner Gäste aus. Besonders die Aufsicht der Kinder unterliegt ausnahmslos den Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen, die auch gegenüber Dritten für ihre Kinder haften, die Führung des Campingplatzes lehnt dabei jegliche Verantwortung ab. Die obengenannten Personen haften auch für Schäden und Gefahren im Feriendorf, am Strand und während der Spielplatzbenutzung. Im Swimmingpool-Bereich muss das spezifisches Reglement eingehalten werden. Ballspielen zwischen den Zelten, auf den Straßen, am Strand und an den Pools ist verboten.

g) HYGIENEVORSCHRIFTEN – Das Feriendorf verfügt über einen optimalen Reinigungsservice, dennoch ist es Aufgabe unserer verehrten Gäste, so gut wie möglich Ordnung zu halten. Die Abfälle werden in gut verschlossenen Säcke in die dafür vorgesehen Tonnen von 16,00 bis 18,00 und von 22,00 bis 24,00 geworfen.
Geschirrspülbecken und Waschbecken müssen auf angezeigte Weise benutzt werden. Auch die Sanitäranlagen müssen auf korrekte Weise benutzt werden. Eventuelle Schäden durch Missbrauch werden dem Gast in Rechnung gestellt. Die chemischen Toiletten dürfen nur in den eigens dafür bestimmten Ausfluss entleert werden. Die Gäste haben die Aufgabe, den Stellplatz oder den Bungalow so sauber und ordentlich zu halten, wie er übergeben wurde. Die Betten der Bungalows dürfen nur mit Bettwäsche verwendet werden. Diese kann auch an der Rezeption gemietet werden. Autowaschen ist im Feriendorf verboten.

h) INTERNE SICHERHEIT – Die Direktion lehnt jegliche Verantwortung im Falle von Diebstahl, Unfall oder Sach- und Personenschäden ab, ebenso übernimmt sie keinerlei Verantwortung bei Schäden durch Gewitter, Hagel, umgefallene Bäume oder Äste, Krankheiten, Epidemien, Brände oder höherer Gewalt usw.

i) BESCHÄDIGUNG, DIEBSTAHL ODER VERLUST VON GEGENSTÄNDEN – Die Direktion haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen im Besitz der Gäste. Für jegliche Schäden oder Diebstahl von Gegenständen im Besitz des Feriendorfes sind die Gäste zur Wiedergutmachung der Schäden und zur Rückerstattung verpflichtet. Beschädigt. Gefundene oder vergessene Gegenstände müssen von unseren geschätzten Gästen der Direktion übergeben werden.

l) MISSSTÄNDE – Wir bitten unsere Gäste, die Direktion über eventuelle Defekte an der Ausstattung oder Missstände im Feriendorf zu unterrichten.

n) BALNEAZIONE – Motorboote dürfen sich dem Strand nur geradlinig und mit einer Höchstgeschwindigkeit von drei knoten nähern. Man bittet, den Strand von Schlauchbooten, Paddelbooten und Surfbrettern freizuhalten. Außerdem gelten alle Bestimmungen des Schifffahrtsrechtes.

f) FEUER UND GRILL – Das Anzünden von Feuern am Strand und anderswo ist verboten. Grillen ist erlaubt, das Feuer muss nach Gebrauch gebührend gelöscht werden.

g) SICHERHEIT – Wie überall können sich auch in einem ruhigen Feriendorf unangenehme Ereignisse wie Diebstahl oder andere Schäden an Sachen oder Personen ereignen. Die Direktion lehnt in diesen Fällen jegliche Verantwortung ab.

h) HÖFLICHKEIT – Trotz optimaler Organisation und konstantem Einsatz unseres Personals kann es dennoch vorkommen, dass etwas nicht funktioniert, wie es sollte. In diesem Fall stehen die Mitarbeiter der Direktion unseren Gästen immer zur Verfügung. In unseren Büros werden Sie in allen Fällen von Reklamationen immer mit Freundlichkeit und Verständnis empfangen.

2) BEI DER ABREISE

a) STELLPLÄTZE – Die Rechnung kann bei der Abreise nur während der Öffnungszeiten der Kasse beglichen werden. Bei der Abreise nach 12,00 wird eine weitere Nächtigung (für Stellplatz und Personen) unabhängig von der Ankunftsuhrzeit verrechnet. Eine Abreise ist nur während der Öffnungszeiten der Rezeption gestattet.

b) BUNGALOWS – Die Bungalows müssen am Abreisetag vor 10.00 in sauberem Zustand verlassen werden. Von der Rezeption autorisiertes Personal kontrolliert die Unterkünfte vor der Abreise . Der Buchungszeitraum muss auch im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer vorzeitigen Abreise zur Gänze bezahlt werden. Alle gebuchten Tage müssen vollständig bezahlt werden. Bei Reiserücktritt wird die Anzahlung einbehalten.

c) SIESTA CARD – Muss zum Zeitpunkt der Abreise an der Kassa abgegeben werden.
Im Interesse aller Gäste behält sich die Direktion das Recht vor, alle Personen, die auf schwerwiegend Weise das vorliegende Reglement missachten, oder mit ihrem Verhalten die Ordnung und die Ruhe des Feriendorfes stören, zu entfernen.

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